Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der Suppa Pflaster & Erdbauservice, Oldendorf.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Suppa Pflaster & Erdbauservice, Inhaber David Suppa, Dahlienweg 1, 21726 Oldendorf (nachfolgend „Anbieter“), und ihren Kunden über Pflaster-, Erd-, Bagger- und Zaunbauarbeiten sowie Baumfällungen und damit zusammenhängende Leistungen.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Angebote des Anbieters sind freibleibend und — sofern nicht ausdrücklich anders angegeben — 14 Tage gültig. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot annimmt (schriftlich, per E-Mail oder mündlich) oder der Anbieter auf Wunsch des Kunden mit der Ausführung der Leistung beginnt.

§ 3 Leistungsumfang und Ausführung

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Der Anbieter führt die Arbeiten fachgerecht und nach den anerkannten Regeln der Technik aus. Termine und Ausführung können durch Witterung und andere nicht vom Anbieter zu vertretende Umstände (z. B. Bodenfunde, Leitungen im Erdreich) beeinflusst werden; in solchen Fällen stimmt sich der Anbieter mit dem Kunden ab.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde sorgt für freie Zufahrt zur Baustelle und für die Abgrenzung seines Eigentums gegenüber Nachbarflächen. Er ist verpflichtet, dem Anbieter bekannte unterirdische Leitungen, Kabel oder sonstige Hindernisse im Arbeitsbereich vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen. Der Kunde beschafft — sofern nicht anders vereinbart — keine Leistungen des Anbieters, hat aber auf Wunsch die notwendigen Informationen zur Fläche bereitzustellen.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die im Angebot genannten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind — sofern nicht anders vereinbart — binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar. Bei Abschlags- oder Teilzahlungsvereinbarungen gelten die im Angebot genannten Bedingungen.

§ 6 Termine

Ausführungstermine werden nach Möglichkeit individuell vereinbart. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich, wenn sich ein vereinbarter Termin aus in § 3 genannten Gründen verschiebt, und bietet einen Ersatztermin an.

§ 7 Abnahme

Nach Fertigstellung zeigt der Anbieter dem Kunden die Fertigstellung an. Der Kunde prüft das Ergebnis zeitnah und teilt erkennbare Mängel mit. Hat der Kunde innerhalb von zwei Wochen nach Anzeige der Fertigstellung keine Mängel gerügt und auch nicht ausdrücklich eine weitere Prüfung vorbehalten, gilt die Leistung als abgenommen.

§ 8 Gewährleistung

Für die erbrachten Leistungen gilt die gesetzliche Mängelhaftung. Der Anbieter beseitigt innerhalb angemessener Frist Mängel, die auf seine Ausführung zurückzuführen sind. Natürlicher Verschleiß, Witterungseinflüsse und Schäden durch unsachgemäße Nutzung oder Eingriffe Dritter sind von der Gewährleistung ausgenommen.

§ 9 Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

§ 10 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Suppa Pflaster & Erdbau

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